Unabhängig von der Behandlungsmethode beträgt eine Sitzung in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten. Jederzeit können nach Absprache auch längere Sitzungen vereinbart werden.
Private Krankenversicherung
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder teilweise und wird von den zahlreichen Versicherungen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Gesetzliche Krankenkasse
Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet und stellen somit Selbstzahlungsleistungen dar.
Ein vereinbarter Termin ist verbindlich. Eine kostenfreie Absage ist bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn möglich. Im Falle einer Absage am Tag des Termins ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage oder Terminversäumnis ist das gesamte Honorar zu begleichen.
Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.